Hintergrund
Im Sommer 2024 ist das erste Bundes-Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Dies sieht vor, dass die Länder diejenigen öffentlichen Stellen bestimmen, die für die Gebiete der Gemeinden und Kreise jeweils ein Klimaanpassungskonzept aufstellen.
Als eins der ersten Bundesländer hat Baden-Württemberg diese Anforderung umgesetzt und das KlimaG Baden-Württemberg zum Sommer 2025 geändert. Dies sieht nun vor, dass kommunale Klimaanpassungskonzepte erstellt werden (Abschnitt 8).
Dafür gibt es einen finanziellen Ausgleich. Flankierend zur Gesetzesänderung wurde eine Rechtsverordnung verabschiedet, die genauere Details regelt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Informationen zum Klimaschutz und der kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Seite der KEA-BW.
Was bedeutet die Änderung des KlimaG BW für Kommunen?
Stadtkreise, Große Kreisstädte und Landkreise sind verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte für ihr jeweiliges Gebiet zu erstellen (bis 2031 - Phase 1). Landkreise sind darüber hinaus verpflichtet, Konzepte für die kreisangehörigen Gemeinden (außer Große Kreisstädte) zu erstellen (bis 2034 - Phase 2). Klimaanpassungskonzepte bestehen aus einer Klimawirkungsanalyse, einer Betroffenheitsanalyse und einen auf die örtlichen Gegebenheiten bezogenen Maßnahmenkatalog. Durch die Konzepterstellung soll die Resilienz gegenüber den bereits eingetretenen und den zu erwartenden künftigen Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden.
Wie unterstützt das Kompetenzzentrum?
- Der Klimaatlas BW stellt erforderliche Daten zur Konzepterstellung bereit.
- Eine Anleitung „Schritt-für-Schritt zum kommunalen Anpassungskonzept“ unterstützt bei der Konzepterstellung.
- Veranstaltungen und Schulungen des Umweltministeriums und des Kompetenzzentrums informieren rund ums KlimaG.
- Maßnahmensteckbriefe können bei der Maßnahmenaufstellung unterstützen (derzeit in Erarbeitung).
- Praxisbeispiele aus Baden-Württemberg können als Inspiration dienen.
- Mit den Karten zur Gebietsbeschreibung lassen sich zentrale sozioökonomische und strukturelle Merkmale der Landkreise und Gemeinden in Baden-Württemberg auf einen Blick erfassen.
- Zuschnitte der Planungshinweiskarte Hitze für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg im Bildformat dienen zur leichten Weiterverwendung in Ihren Konzepten.
Zum Herunterladen:
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Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer Regelungen sowie Gesetz zu dem Abkommen zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) (GBL. 2025 Nr.77)
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Rechtsverordnung: Verordnung der Landesregierung zu den Mindestanforderungen an kommunale Klimaanpassungskonzepte (KAnK-VO)
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Hinweispapier (10/25, PDF, 360 KB): Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Erstellung der kommunalen Klimaanpassungskonzepte