Maßnahmensteckbriefe
Maßnahmensteckbriefe zur kommunalen Klimaanpassung
13.07.2026
Diese Sammlung aus rund 100 Steckbriefen für Maßnahmen zur kommunalen Klimaanpassung bietet praktische Unterstützung in verschiedenen kommunalen Aufgabenbereichen und adressiert zentrale Klimawirkungen für Baden-Württemberg. Kommunen können durch diese Steckbriefe geeignete Anpassungsmaßnahmen für ihr Klimaanpassungskonzept zusammenstellen.
Bei der Erstellung kommunaler Maßnahmenkataloge können Textbausteine und Formulierungen aus den Steckbriefen der LUBW direkt für individualisierte Maßnahmenbeschreibungen verwendet und auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten hin zugeschnitten werden.
Alle Steckbriefe
Für die weitere Konkretisierung der Steckbriefe durch die Kommunen und um ein einheitliches Format sicherzustellen, kann hier (07/26, DOCX, 164 KB) ein Blanko-Steckbrief heruntergeladen werden.
- „Checkliste Klimaanpassung“ für die Bauleitplanung entwickeln und beschließen
- Kriterienkatalog für Grundstücksvergaben entwickeln und anwenden
- Leitlinien für städtebauliche Wettbewerbe entwickeln und anwenden
- Städtebaulichen Rahmenplan "Klimaanpassung" für angepasste Siedlungsentwicklung aufstellen
- Flächennutzungsplan-Layer „Anpassung an den Klimawandel“ entwickeln
- Beratung und Aktivierung zur baulichen Eigenvorsorge vor Starkregen und Hochwasser
- Klimaangepasstes Bauen und Sanieren fördern
- Kommunikation und Monitoring von Nutzungsvorgaben in Neubauquartieren stärken
- Freiflächen- und Begrünungssatzungen erlassen
- Kommunale Zisternensatzung
- Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum durch Beschattung und bewegtes Wasser erhöhen
- Standorte kritischer Infrastruktur klimaangepasst planen
- Kommunales Bodenschutzkonzept erarbeiten und umsetzen
- Kommunalen Hitzeaktionsplan erstellen und alle wichtigen Akteure koordinieren
- Bevölkerung und Einrichtungen zielgruppenspezifisch zum gesundheitlichen Hitzeschutz informieren
- Hitzehilfe für besonders vulnerable Personengruppen organisieren
- Trinkwasser im öffentlichen Raum installieren
- Trinkwasserausgabe im Einzelhandel organisieren
- Klimabegünstigte Vektoren "neuer" Infektionskrankheiten bekämpfen
- Pflanzen mit Allergiepotenzial bekämpfen und zurückdrängen
- Kommunales Starkregenrisikomanagement erarbeiten
- Wasserrückhalt in der Fläche landnutzungsübergreifend stärken
- Konzepte für den technischen Hochwasserschutz erstellen und anpassen
- Einrichtungen des technischen Hochwasserschutzes fortlaufend unterhalten und optimieren
- FLIWAS für den kommunalen Einsatz nutzen
- Alarm- und Maßnahmenplan Wassermangel
- Baustandards für klimaangepasste kommunale Gebäude ausarbeiten und anwenden
- Bestehende kommunale Gebäude und Liegenschaften begrünen und verschatten
- Bedarf für Starkregenschutz von kommunalen Gebäuden und Liegenschaften ermitteln
- Bedarf für Hitzeschutz im kommunalen Gebäudebestand ermitteln
- Organisatorische Maßnahmen für ein angenehmes Innenraumklima im kommunalen Gebäudebestand umsetzen
- Pilot-Projekt zu klimawandelangepasstem Bauen/Sanieren im Bestand durchführen
- Alarm- und Einsatzplanung überprüfen und bedarfsweise weiterentwickeln
- Ausrüstung und Material bei der Feuerwehrbedarfsplanung überprüfen und bei Bedarf klimaangepasst ergänzen
- Bevölkerung durch Information und Öffentlichkeitsarbeit für Eigenvorsorge und Selbstschutz sensibilisieren
- Katastrophenschutzübungen zu Extremwetterereignissen und ihren Folgen durchführen
- Runder Tisch Landwirtschaft
- Wasserrückhaltemaßnahmen in der landwirtschaftlich genutzten Flur umsetzen
- Anlage von Feldhecken, Obstbaumreihen, Blühstreifen und Lesesteinwällen unterstützen
- Agroforstsysteme anlegen und in kommunale Wärmeplanung integrieren
- Kriterien für die klimaangepasste Bewirtschaftung verpachteter Gemeindeflächen entwickeln
- Mit landwirtschaftlicher Beratung Klimawandelanpassung unterstützen
- Klimawandelanpassung bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben unterstützen
- Klimawandelgerechte Ernährung propagieren
- Moore und Feuchtgebiete schützen und erhalten
- Landschaftsplan mit Blick auf den Klimawandel überprüfen und bei Bedarf überarbeiten
- Biotopverbund in der Kommune umsetzen
- Wirksamkeit von Landschaftspflegemaßnahmen in Landschaftsschutzgebieten überprüfen
- Umweltbildungsangebote zu Klimawandelfolgen auf Arten und Lebensräume entwickeln
- Klimaanpassungsmaßnahmen in kommunale Kompensations-Flächenpools aufnehmen
- (Invasive) Gebietsfremde Arten auf kommunalen Flächen managen
- Grünflächenkataster einrichten und pflegen
- Klimawandel bei Baumpflanzungen im öffentlichen Raum berücksichtigen
- Baum- und Beetpatenschaften
- Brachflächen im Siedlungsraum temporär begrünen oder dauerhaft zu Grünflächen umwandeln
- Freizeit- und Erholungsflächen bezüglich Klimawandelfolgen prüfen und entwickeln
- Entsiegelung und Begrünung bei Baumaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen umsetzen
- Wurzelraumbedingungen für bestehende Bäume im Straßenraum verbessern
- Parkplatzflächen klimaangepasst gestalten und verschatten
- Beschattete grüne Wegeverbindungen für den Rad- und Fußverkehr schaffen und entwickeln
- Innerörtliche Straßen, Wege und Plätze mit hitzemindernden hellen Belägen gestalten
- Starkregenrisiko für die kommunale Verkehrsinfrastruktur prüfen und minimieren
- Organisatorische Vorsorge gegen Verkehrsstörungen durch Starkregen treffen
- Empfohlene Regelungen für Starkregen- und Hochwasserschutz im Straßenbau anwenden
- Ökologisch orientierte Pflege des Straßenbegleitgrüns an kommunalen Straßen umsetzen
- Vernetzung von Lebensräumen an bestehenden Straßen wiederherstellen
- Klimaanpassung zu integralem Bestandteil im kommunalen Verwaltungshandeln entwickeln
- Vernetzung mit anderen Kommunen
- Partizipation und Teilhabe der Bevölkerung in der Klimaanpassung organisieren und stärken
- Unternehmen zur Klimaanpassung beraten
- Kommunales Konzept zum urbanen Wasserressourcenmanagement erstellen
- Waldumbau, Waldpflege und Waldschutz zur Klimaanpassung im Kommunalwald aktiv begleiten
- Waldumbau im Kommunalwald durch Öffentlichkeitsarbeit begleiten
- Erholungsfunktion im Kommunalwald stärken und weiterentwickeln
- Waldbrandprävention vorantreiben
- Wasserrückhalt im Wald verbessern
- Privatwaldbesitzende für klimawandelangepasste Bewirtschaftung beraten
- Holzlagerkapazitäten erweitern
- Bauen mit Holz stärken
Hintergrund und Einsatz der Steckbriefe
Die Steckbriefe berücksichtigen die Mindestanforderungen an Klimaanpassungskonzepte, die in der Verordnung der Landesregierung zu den Mindestanforderungen an kommunale Klimaanpassungskonzepte (KAnK-VO) definiert sind.
Mit dem im Juli 2024 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) hat der Bund einen verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung durch Bund, Länder und Kommunen geschaffen. Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Länder jeweils eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien vorlegen und umsetzen. Zudem sind die Länder verpflichtet, die flächendeckende Erstellung von Klimaanpassungskonzepten auf kommunaler Ebene gemäß § 12 KAnG umzusetzen. Dies erfolgt in Baden-Württemberg durch die §§ 29a ff. des Klimagesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW). Die flächendeckende und systematische Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels und die Entwicklung konkreter Maßnahmen für das jeweilige Gebiet dienen dazu, Vorsorge zu treffen und die Resilienz gegenüber den Klimawandelfolgen zu erhöhen.
Kommunen übernehmen im Prozess der Klimaanpassung eine Schlüsselrolle. Auf der einen Seite manifestieren sich auf der kommunalen Ebene wesentliche Klimawandelfolgen ganz unmittelbar: Hitzewellen belasten die ansässige Bevölkerung, Starkregenereignisse führen lokal zu Überflutungen, Trockenperioden gefährden die Wasserversorgung und sich verändernde Lebensräume stellen den Naturschutz vor neue Herausforderungen. Auf der anderen Seite kommt Kommunen bei der Klimawandelanpassung eine besondere Verantwortung zu: Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung nehmen sie planerische, finanzielle und organisatorische Aufgaben der lokalen Daseinsvorsorge hoheitlich wahr. Sie bewirtschaften eigene Flächen, gestalten durch ihre Planungshoheit die bauliche Entwicklung, betreiben eigene Einrichtungen von Schulen bis zu Energieversorgungsunternehmen und sind mit ihren Verwaltungen und politischen Gremien den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten.
Wesentliches Werkzeug für eine systematische Klimaanpassung auf der kommunalen Ebene sind die Klimaanpassungskonzepte. Nach § 29b KlimaG BW sind die Land- und Stadtkreise sowie die Großen Kreisstädte verpflichtet, kommunale Klimaanpassungskonzepte für ihr jeweiliges Gebiet zu erstellen. Ein Bestandteil dieser Konzepte ist jeweils ein auf die örtlichen Gegebenheiten bezogener Maßnahmenkatalog zur Klimaanpassung, der konzeptionelle und planerische, konkrete bauliche sowie informative und partizipative Maßnahmen umfassen kann. Den Landkreisen kommt zudem die Aufgabe zu, Klimaanpassungskonzepte für die kreisangehörigen Gemeinden zu erstellen (soweit diese nicht Große Kreisstädte sind). Dazu vertiefen sie ausgehend vom Klimaanpassungskonzept des Landkreises im Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden die Klimawirkungs- und Betroffenheitsanalyse und entwickeln einen auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zugeschnittenen Maßnahmenkatalog. Die Erstellung der Klimaanpassungskonzepte erfolgt unter Mitwirkung der betroffenen Gemeinden. Die Mindestanforderungen an kommunale Klimaanpassungskonzepte sind in der entsprechenden Verordnung der Landesregierung (KAnK-VO) festgelegt.
Die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte stellt für viele Kommunen eine große Herausforderung dar. Daher gibt es seitens des Landes zahlreiche Angebote, um die Kommunen in dieser Situation zu unterstützen. Dazu zählen die vom Land bereitgestellten Konnexitätsmittel ebenso wie fachliche Informationen und Daten sowie Leitfäden und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung konkreter Aufgaben.
Das vorliegende Set aus rund 100 Steckbriefen für kommunale Maßnahmen zur Klimaanpassung erweitert das Unterstützungsangebot für die kommunale Ebene um eine zusätzliche Komponente. Die Maßnahmensteckbriefe bieten praktische Orientierung für die Klimaanpassung in verschiedenen kommunalen Aufgabenbereichen – von der Bauleitplanung über die Gesundheitsvorsorge bis zur Flurneuordnung. Außerdem adressieren sie die in Baden-Württemberg zentralen Klimawirkungen Hitze, Trockenheit und Wassermangel, Starkregen und Hochwasser sowie den Wandel von Lebensräumen und Arten. Ziel der Steckbriefe ist es, Kommunen eine Auswahl geeigneter Anpassungsmaßnahmen anzubieten. Diese können damit einfach und mit einem reduzierten Aufwand individuelle Maßnahmen für ihr jeweiliges Klimaanpassungskonzept zusammenstellen.
Die Steckbriefe beschreiben mit Blick auf § 29b KlimaG BW sowohl Maßnahmen für die Ebene der Land- und Stadtkreise sowie der Großen Kreisstädte als auch für die Ebene der kreisangehörigen Gemeinden. Damit unterstützen sie die Landkreise in der Aufgabe, Klimaanpassungskonzepte für ihre kreisangehörigen Gemeinden zu erstellen und bieten auch den Gemeinden eine Hilfestellung für ihre Mitwirkung an der Konzepterstellung.
Für die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel stellt das Land über das Förderprogramm KLIMOPASS Fördermittel bereit.
Die Steckbriefe sollen Kommunen als „Steinbruch“ dienen und sowohl direkt verwendbar sein als auch Bausteine für eigene Anpassungsmaßnahmen liefern. Sie bestehen jeweils aus einer Titelseite, auf der der betroffene kommunale Aufgabenbereich und die Ziele der Maßnahme hervorgehoben sind, und zwei inhaltlichen Seiten. Auf Seite 2 sind der fachliche Hintergrund der Maßnahme und mögliche Arbeitsschritte beschrieben, auf Seite 3 folgen Einordnungen und Hinweise in Form einer Tabelle.
Kommunen können bei der Erstellung ihrer kommunalen Maßnahmenkataloge Textbausteine und Formulierungen aus den Steckbriefen direkt für eigene Maßnahmenbeschreibungen verwenden oder sie auf ihre jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zuschneiden. [RFD(1] Um ihnen diesen Schritt zu vereinfachen, benennen die beschriebenen Arbeitsschritte möglichst konkrete Beispiele für jeweils zuständige Stellen beziehungsweise Akteurinnen und Akteure. Zudem sind die erforderlichen Handlungen als Aktiv-Formulierungen beschrieben, die direkt übernommen oder mit geringem Aufwand angepasst werden können: „Die Kommune prüft …“, „Das Stadtbauamt erarbeitet …“, „Der Gemeinderat beschließt…“.
Die Steckbriefe greifen die in der KAnK-VO definierten Mindestanforderungen auf und heben diese hervor. So ist sichergestellt, dass die Kommunen mit der Verwendung der Steckbriefe die für Baden-Württemberg definierten Mindestanforderungen an Maßnahmenkataloge erfüllen. Die verpflichtenden Mindestanforderungen sind: Titel der Maßnahme, Anpassungsziel, inhaltliche Beschreibung der Maßnahme, voraussichtliche Kosten oder Kostenfaktoren, räumliche Zuordnung, Zeithorizont der Umsetzung, Zuständigkeiten, Priorisierung, Synergien mit weiteren Vorhaben. Die weiteren Kategorien – Maßnahmentyp, kommunale Zielgruppe, adressierte Klimawirkung, kommunaler Aufgabenbereich, Fördermöglichkeiten – enthalten Informationen, die für die Kommune ebenfalls interessant sind. In der Kategorie „Beispiele aus der Praxis / weiterführende Informationen“ finden sich Anregungen und Ansatzpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung von Maßnahmenbeschreibungen.
KlimaG BW
In ganz Baden-Württemberg sollen künftig Anpassungskonzepte für die Folgen des Klimawandels erstellt werden. Mit Handreichungen und Informationsveranstaltungen unterstützt das Kompetenzzentrum Sie bei der Erstellung. Schauen Sie in dem Unterkapitel vorbei.
Klimagesetz BW