Maßnahmensteckbriefe zur kommunalen Klimaanpassung

13.07.2026

Diese Sammlung aus rund 100 Steckbriefen für Maßnahmen zur kommunalen Klimaanpassung bietet praktische Unterstützung in verschiedenen kommunalen Aufgabenbereichen und adressiert zentrale Klimawirkungen für Baden-Württemberg. Kommunen können durch diese Steckbriefe geeignete Anpassungsmaßnahmen für ihr Klimaanpassungskonzept zusammenstellen.

Bei der Erstellung kommunaler Maßnahmenkataloge können Textbausteine und Formulierungen aus den Steckbriefen der LUBW direkt für individualisierte Maßnahmenbeschreibungen verwendet und auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten hin zugeschnitten werden.

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Die Steckbriefe sind über den Publikationsdienst der LUBW abrufbar.

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Für die weitere Konkretisierung der Steckbriefe durch die Kommunen und um ein einheitliches Format sicherzustellen, kann hier (07/26, DOCX, 164 KB) ein Blanko-Steckbrief heruntergeladen werden.

Hintergrund und Einsatz der Steckbriefe

Die Steckbriefe berücksichtigen die Mindestanforderungen an Klimaanpassungskonzepte, die in der Verordnung der Landesregierung zu den Mindestanforderungen an kommunale Klimaanpassungskonzepte (KAnK-VO) definiert sind.

Mit dem im Juli 2024 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) hat der Bund einen verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung durch Bund, Länder und Kommunen geschaffen. Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Länder jeweils eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien vorlegen und umsetzen. Zudem sind die Länder verpflichtet, die flächendeckende Erstellung von Klimaanpassungskonzepten auf kommunaler Ebene gemäß § 12 KAnG umzusetzen. Dies erfolgt in Baden-Württemberg durch die §§ 29a ff. des Klimagesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW). Die flächendeckende und systematische Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels und die Entwicklung konkreter Maßnahmen für das jeweilige Gebiet dienen dazu, Vorsorge zu treffen und die Resilienz gegenüber den Klimawandelfolgen zu erhöhen.

Kommunen übernehmen im Prozess der Klimaanpassung eine Schlüsselrolle. Auf der einen Seite manifestieren sich auf der kommunalen Ebene wesentliche Klimawandelfolgen ganz unmittelbar: Hitzewellen belasten die ansässige Bevölkerung, Starkregenereignisse führen lokal zu Überflutungen, Trockenperioden gefährden die Wasserversorgung und sich verändernde Lebensräume stellen den Naturschutz vor neue Herausforderungen. Auf der anderen Seite kommt Kommunen bei der Klimawandelanpassung eine besondere Verantwortung zu: Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung nehmen sie planerische, finanzielle und organisatorische Aufgaben der lokalen Daseinsvorsorge hoheitlich wahr. Sie bewirtschaften eigene Flächen, gestalten durch ihre Planungshoheit die bauliche Entwicklung, betreiben eigene Einrichtungen von Schulen bis zu Energieversorgungsunternehmen und sind mit ihren Verwaltungen und politischen Gremien den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten.

Wesentliches Werkzeug für eine systematische Klimaanpassung auf der kommunalen Ebene sind die Klimaanpassungskonzepte. Nach § 29b KlimaG BW sind die Land- und Stadtkreise sowie die Großen Kreisstädte verpflichtet, kommunale Klimaanpassungskonzepte für ihr jeweiliges Gebiet zu erstellen. Ein Bestandteil dieser Konzepte ist jeweils ein auf die örtlichen Gegebenheiten bezogener Maßnahmenkatalog zur Klimaanpassung, der konzeptionelle und planerische, konkrete bauliche sowie informative und partizipative Maßnahmen umfassen kann. Den Landkreisen kommt zudem die Aufgabe zu, Klimaanpassungskonzepte für die kreisangehörigen Gemeinden zu erstellen (soweit diese nicht Große Kreisstädte sind). Dazu vertiefen sie ausgehend vom Klimaanpassungskonzept des Landkreises im Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden die Klimawirkungs- und Betroffenheitsanalyse und entwickeln einen auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zugeschnittenen Maßnahmenkatalog. Die Erstellung der Klimaanpassungskonzepte erfolgt unter Mitwirkung der betroffenen Gemeinden. Die Mindestanforderungen an kommunale Klimaanpassungskonzepte sind in der entsprechenden Verordnung der Landesregierung (KAnK-VO) festgelegt.

Die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte stellt für viele Kommunen eine große Herausforderung dar. Daher gibt es seitens des Landes zahlreiche Angebote, um die Kommunen in dieser Situation zu unterstützen. Dazu zählen die vom Land bereitgestellten Konnexitätsmittel ebenso wie fachliche Informationen und Daten sowie Leitfäden und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung konkreter Aufgaben.

Das vorliegende Set aus rund 100 Steckbriefen für kommunale Maßnahmen zur Klimaanpassung erweitert das Unterstützungsangebot für die kommunale Ebene um eine zusätzliche Komponente. Die Maßnahmensteckbriefe bieten praktische Orientierung für die Klimaanpassung in verschiedenen kommunalen Aufgabenbereichen – von der Bauleitplanung über die Gesundheitsvorsorge bis zur Flurneuordnung. Außerdem adressieren sie die in Baden-Württemberg zentralen Klimawirkungen Hitze, Trockenheit und Wassermangel, Starkregen und Hochwasser sowie den Wandel von Lebensräumen und Arten. Ziel der Steckbriefe ist es, Kommunen eine Auswahl geeigneter Anpassungsmaßnahmen anzubieten. Diese können damit einfach und mit einem reduzierten Aufwand individuelle Maßnahmen für ihr jeweiliges Klimaanpassungskonzept zusammenstellen.

Die Steckbriefe beschreiben mit Blick auf § 29b KlimaG BW sowohl Maßnahmen für die Ebene der Land- und Stadtkreise sowie der Großen Kreisstädte als auch für die Ebene der kreisangehörigen Gemeinden. Damit unterstützen sie die Landkreise in der Aufgabe, Klimaanpassungskonzepte für ihre kreisangehörigen Gemeinden zu erstellen und bieten auch den Gemeinden eine Hilfestellung für ihre Mitwirkung an der Konzepterstellung.

Für die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel stellt das Land über das Förderprogramm KLIMOPASS Fördermittel bereit.

Die Steckbriefe sollen Kommunen als „Steinbruch“ dienen und sowohl direkt verwendbar sein als auch Bausteine für eigene Anpassungsmaßnahmen liefern. Sie bestehen jeweils aus einer Titelseite, auf der der betroffene kommunale Aufgabenbereich und die Ziele der Maßnahme hervorgehoben sind, und zwei inhaltlichen Seiten. Auf Seite 2 sind der fachliche Hintergrund der Maßnahme und mögliche Arbeitsschritte beschrieben, auf Seite 3 folgen Einordnungen und Hinweise in Form einer Tabelle.

Kommunen können bei der Erstellung ihrer kommunalen Maßnahmenkataloge Textbausteine und Formulierungen aus den Steckbriefen direkt für eigene Maßnahmenbeschreibungen verwenden oder sie auf ihre jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zuschneiden. [RFD(1] Um ihnen diesen Schritt zu vereinfachen, benennen die beschriebenen Arbeitsschritte möglichst konkrete Beispiele für jeweils zuständige Stellen beziehungsweise Akteurinnen und Akteure. Zudem sind die erforderlichen Handlungen als Aktiv-Formulierungen beschrieben, die direkt übernommen oder mit geringem Aufwand angepasst werden können: „Die Kommune prüft …“, „Das Stadtbauamt erarbeitet …“, „Der Gemeinderat beschließt…“.

Die Steckbriefe greifen die in der KAnK-VO definierten Mindestanforderungen auf und heben diese hervor. So ist sichergestellt, dass die Kommunen mit der Verwendung der Steckbriefe die für Baden-Württemberg definierten Mindestanforderungen an Maßnahmenkataloge erfüllen. Die verpflichtenden Mindestanforderungen sind: Titel der Maßnahme, Anpassungsziel, inhaltliche Beschreibung der Maßnahme, voraussichtliche Kosten oder Kostenfaktoren, räumliche Zuordnung, Zeithorizont der Umsetzung, Zuständigkeiten, Priorisierung, Synergien mit weiteren Vorhaben. Die weiteren Kategorien – Maßnahmentyp, kommunale Zielgruppe, adressierte Klimawirkung, kommunaler Aufgabenbereich, Fördermöglichkeiten – enthalten Informationen, die für die Kommune ebenfalls interessant sind. In der Kategorie „Beispiele aus der Praxis / weiterführende Informationen“ finden sich Anregungen und Ansatzpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung von Maßnahmenbeschreibungen.

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KlimaG BW

In ganz Baden-Württemberg sollen künftig Anpassungskonzepte für die Folgen des Klimawandels erstellt werden. Mit Handreichungen und Informationsveranstaltungen unterstützt das Kompetenzzentrum Sie bei der Erstellung. Schauen Sie in dem Unterkapitel vorbei.

Klimagesetz BW