Im Sommer 2025 ist das KlimaG BW novelliert worden: es sieht vor, dass die Resilienz gegenüber bereits eingetretenen und zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels wie Hitze, Wassermangel und Starkregen erhöht wird. Landkreise, Stadtkreise und Große Kreisstädte sind nun verpflichtet Klimaanpassungskonzepte zu erstellen.
Die Landkreise haben zudem die Aufgabe für ihre kreiseigenen Kommunen Anpassungskonzepte zu verfassen. Informationen rund um das KlimaG, die Auswirkungen auf Kommunen und unsere Unterstützung vom Kompetenzzentrum Klimawandel stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor.