Das Land Baden-Württemberg ist gemäß Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg § 15 dazu verpflichtet, eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Baden-Württemberg zu verabschieden.
An der Fortschreibung der Anpassungsstrategie haben die zuständigen Fachressorts, die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und weitere Fachbehörden mitgewirkt. Für das Monitoring der Anpassungsstrategie haben die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und die zuständigen Ministerien ein spezielles Indikatoren-Set erarbeitet, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Der aktuelle Bericht zum Monitoring wird dieses Jahr 2025 erscheinen.