FAQ KLIMOPASS
Häufige Fragen KLIMOPASS
19.08.2026
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Förderprogramm KLIMOPASS.
Antwort: Antragsberechtigt sind Kommunen. Antrag muss unmittelbar von der Kommune gestellt werden. Unternehmen, Privatpersonen oder sonstige Dritte sind nicht antragsberechtigt. Eine Weitergabe der Fördermittel an Bürgerinnen und Bürger ist nicht möglich.
Praxisbeispiel: Gemeinde X beantragt selbst die Begrünung eines kommunalen Schulhofs; ein beauftragtes Unternehmen kann die Maßnahme ausführen, aber nicht selbst Antragsteller sein.
Antwort: Förderfähig sind Maßnahmen im hitzebelasteten kommunalen Baubestand, insbesondere auf kommunalen Grundstücken, in öffentlichen Bereichen und Schulhöfen.
Voraussetzungen und Abgrenzungen: Die Hitzebelastung einer Fläche ist anhand der Planungshinweiskarte Hitze zu prüfen (mindestens Kategorie mittel). Private Gebäude, Unternehmensflächen und Neubauten sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen. Kommunale Liegenschaften dürfen teilweise eingezäunt sein, öffentliche Zugänglichkeit ist jedoch wünschenswert. Trinkwasserbrunnen müssen für die Bevölkerung zugänglich sein.
Praxisbeispiel: Kommune X kann Baumpflanzungen auf einer kommunalen Fläche in einem Bereich mit mittlerem Handlungsbedarf nach Planungshinweiskarte Hitze beantragen.
Antwort: Anträge können zunächst bis 31.12.2026 gestellt werden. Eine nahtlose Verlängerung des Programms ist aber vorgesehen. Die Antragsfrist bezieht sich auf den Eingang des Antrags bei der L-Bank, nicht den späteren Bewilligungszeitpunkt. Fragen zur Antragstellung beantwortet die L-Bank.
Praxisbeispiel: Geht der Antrag am 31.12.2026 bei der L-Bank ein, ist die Frist in diesem Antragsfenster gewahrt.
Antwort: Anträge sind bei der L-Bank einzureichen. Eine zusätzliche Einreichung bei LUBW oder Ministerium ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Modellvorhaben wird eine fachliche Vorabstimmung mit der LUBW empfohlen. Für Fragen zu konkreten Formularen, fehlenden Unterlagen und zur Bearbeitungsdauer können Sie die L-Bank kontaktieren.
Praxisbeispiel: Kommune X stellt den Antrag für eine Baumpflanzung online bei der L-Bank. Eine vorherige Abstimmung mit der LUBW ist nicht nötig.
Antwort: Die unterstützende Erklärung zum Klimapakt BW ist Fördervoraussetzung. Erst wenn eine Kommune die unterstützende Erklärung zum Klimapakt BW eingereicht hat, ist eine Beantragung der KLIMOPASS-Förderung möglich.
Praxisbeispiel: Stadt X bekommt keine Förderung, ohne dem Klimapakt beigetreten zu sein.
Antwort: Für die Umsetzungsunterstützung und für den Early-Bird Bonus muss der Antragsteller über ein eigenes geeignetes Klimaanpassungskonzept verfügen. Ein Konzept des Landkreises reicht hier für eine Gemeinde grundsätzlich nicht aus; bei einem Antrag des Landkreises ist ein Landkreis-Konzept ausreichend. Für den Early-Bird-Bonus genügt eine Benennung der Maßnahme im Konzept, wenn der Bezug inhaltlich nachvollziehbar ist.
Praxisbeispiel: Stadt X beantragt Umsetzungsunterstützung für eine im eigenen Klimaanpassungskonzept als Maßnahme formulierte Fassadenbegrünung.