KlimaG des Landes BW

Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) 27.06.2025

Novellierung KlimaG

In ganz Baden-Württemberg sollen künftig Anpassungskonzepte für die Folgen des Klimawandels erstellt werden. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung gestern beschlossen hat und der jetzt in den Landtag eingebracht wird. Damit werden die neuen bundesrechtlichen Regelungen im Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG ) durch eine Ergänzung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) umgesetzt. Für die Pflichtaufgaben erhalten die Kommunen finanziellen Ausgleich über Konnexitätszahlungen.

Flächendeckend Klimaanpassungskonzepte

Eine Änderung im KlimaG BW betrifft die Erstellung von Anpassungskonzepten für die Vorsorge gegen die Gefahren des Klimawandels. Neben den grundlegenden klimatischen Erkenntnissen über die Auswirkungen vor Ort, tragen die Konzepte wesentlich dazu bei, die besonderen Verwundbarkeiten durch den Klimawandel in der Gemeinde in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bevölkerungsschutz, Gesundheit, Wasser, Boden, Wald- und Forstwirtschaft zu erkennen und zu priorisieren und dadurch erforderliche Anpassungsmaßnahmen zur Umsetzung abzuleiten.

Flächendeckend Anpassungskonzepte

Das Bundesgesetz sieht vor, dass flächendeckend Anpassungskonzepte erstellt werden, damit perspektivisch im gesamten Bundesgebiet keine „weißen Flecken“ mehr vorhanden sind. Für Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass Stadt- und Landkreise sowie Große Kreisstädte für ihre Gebiete selbstständig Anpassungskonzepte erstellen. Darüber hinaus erhalten die Landkreise die Aufgabe, die übrigen kreisangehörigen Gemeinden bei der Erstellung der Anpassungskonzepte weitgehend zu entlasten. Die Landkreise erarbeiten die Konzepte für mehrere Gemeinden gemeinsam (Konvois) und bereiten einen Konzeptentwurf einschließlich Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen im Zusammenwirken mit den Gemeinden vor. Die Beschlussfassung, insbesondere zu den notwendigen Anpassungsmaßnahmen in den Gemeinden, bleibt dem jeweiligen Gemeinderat vorbehalten. Bestehende Klimaanpassungskonzepte der Städte sollen gültig bleiben, sofern sie ab dem 1. Januar 2015 beschlossen oder aktualisiert worden sind. Bereits erarbeitete Teilkonzepte wie Starkregenrisikoanalysen können in die Konzepte integriert werden.

Ausgleich für Mehraufwand

Es ist ein finanzieller Ausgleich durch das Land für personellen Mehraufwand sowie externe Unterstützungsleistungen vorgesehen. Die erforderlichen Daten für die Klimawirkungsanalysen werden im Klimaatlas BW bereitgestellt. Zudem gibt es fachliche Unterstützung etwa in Form von Schulungen und Hinweispapieren durch das Umweltministerium und uns als Kompetenzzentrum Klimawandel. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wenn es neue Entwicklungen gibt.

Hier finden Sie auch in Kürze Informationen zu:

  • Informationsveranstaltungen zum KlimaG
  • Hinweispapieren zum KlimaG
  • Einer Schritt-für-Schritt Anleitung als Hilfe zur Erstellung der Konzepte
  • Und weiteren Unterstützungsmaterialien

Quelle: Pressemitteilung Nr. 37/2025 des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft