Das Land Baden-Württemberg ist gemäß Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg § 15 dazu verpflichtet, eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Baden-Württemberg zu verabschieden. Die im Jahr 2015 erstmals vorgelegte Strategie liegt nun in überarbeiteter und aktualisierter Fassung vor.
Die Fortschreibung der Strategie folgt dabei der Struktur der Strategie aus dem Jahr 2015. Auch sind die wesentlichen Aussagen der ersten Fassung nach wie vor aktuell, weshalb an einigen Stellen auf die ursprüngliche Strategie bzw. die ihr zugrunde liegenden Fachgutachten verwiesen wird.
Neu ist hingegen die stärkere Gewichtung vier zentraler Klimawirkungen:
- Hitze (Schwerpunkt urbane Räume)
- Trockenheit und Niedrigwasser (Schwerpunkt ländlicher Raum)
- Starkregen, Hochwasser und andere Extremereignisse
- Wandel von Lebensräumen und Arten
Ziel der Anpassungsstrategie ist es weiterhin, die Verwundbarkeit des Landes zu mindern, mögliche Klimafolgen und entstehende Gefahren, Schäden und Kosten zu senken sowie sich ergebende Chancen zu nutzen. Die Strategie fügt sich in den Kontext der Europäischen sowie der Deutschen Anpassungsstrategie ein und gibt den zahlreichen laufenden Aktivitäten auf Landesebene ein Dach, integriert bestehendes Wissen, verweist auf weitere Informationen und stellt damit eine gebündelte Orientierung zur Anpassung in Baden-Württemberg bereit. Anpassung an den Klimawandel betrifft sowohl den öffentlichen Sektor als auch private Akteure. Der Großteil der genannten Maß nahmen liegt direkt im Verantwortungsbereich der öffentlichen Verwaltung. Daneben werden auch Anpassungsmaßnahmen privater Akteure benannt, die ggf. durch staatliche Initiativen begleitet oder unterstützt werden können. Auf den Maßnahmensteckbriefen sind daher „Zuständigkeiten“ und „Beteiligte“ vermerkt.