Seit August gilt das geänderte KlimaG BW, ergänzt durch eine neue Rechtsverordnung aus dem September, die fachliche Details klärt.
Die Änderung des KlimaG BW ist im August in Kraft getreten. Dies betrifft alle Kommunen in Baden-Württemberg. Alle, die davon noch nichts gehört haben, finden hier Informationen. Im September ist ergänzend zum KlimaG BW eine Rechtsverordnung beschlossen worden, die fachliche Details genauer klärt und erklärt.
04.11.2025
Schritt-für-Schritt zum kommunalen Klimaanpassungskonzept auf Landkreisebene: Phase 1
Das neue KlimaG BW ist da, aber Sie wissen nicht, wie Sie nun vorgehen sollen? Ende September haben wir eine Anleitung veröffentlicht, die bei der Erstellung der Anpassungskonzepte nach den §§ 29a ff. KlimaG BW unterstützen soll.
Sie richtet sich an Landkreise und ist für Phase 1 gedacht. Sie gibt einen Überblick über die gesetzlich vorgegebenen Schritte zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts. Darüber hinaus sind Empfehlungen zu weiteren Inhalten kommunaler Klimaanpassungskonzepte enthalten. Eine weitere Version ist für die Großen Kreisstädte und Stadtkreise (bis Ende 2025/Anfang 2026) sowie für die Landkreise für Phase 2 geplant.
Endlich ist es soweit: Das Förderprogramm des Landes zur kommunalen Klimaanpassung KLIMOPASS ist wieder geöffnet.
Frisch überarbeitet und mit zielgerichteten Fördertatbeständen unterstützt KLIMOPASS Kommunen insbesondere bei der Umsetzung blau-grüner Anpassungsmaßnahmen: Dach- und Fassadenbegrünung, Trinkwasserbrunnen, Entsiegelung und mehr wird nun gefördert. Nach wie vor bleiben spezifische Fachkonzepte wie Hitzeaktions- und Entsiegelungspläne sowie innovative Modellprojekte zuwendungsfähig.
Nach wie vor bleiben spezifische Fachkonzepte wie Hitzeaktions- und Entsiegelungspläne sowie innovative Modellprojekte zuwendungsfähig.
Alle Fördertatbestände im Überblick finden Sie auf unserem Flyer.
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