KlimaG des Landes BW

Änderung Klimagesetz BW (KlimaG BW) 12.08.2025

Änderung des KlimaG BW in Kraft getreten

Zum 06.08.2025 ist die Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) zur Umsetzung der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung sowie zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte in Kraft getreten.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Informationen zum und der kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Seite der KEA-BW.

Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte

Die Regelung der Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte dient der Umsetzung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Durch die Konzepterstellung soll die Resilienz gegenüber den bereits eingetretenen und den zu erwartenden künftigen Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden. Stadtkreise, Große Kreisstädte und Landkreise sind verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte für ihr jeweiliges Gebiet zu erstellen (bis 2031 - Phase 1). Landkreise sind darüber hinaus verpflichtet, Konzepte für die kreisangehörigen Gemeinden (außer Große Kreisstädte) zu erstellen (bis 2034 - Phase 2). Klimaanpassungskonzepte bestehen aus einer Klimawirkungsanalyse, einer Betroffenheitsanalyse und einen auf die örtlichen Gegebenheiten bezogenen Maßnahmenkatalog.

Veranstaltungen

Es werden fachliche Informationsveranstaltungen für kommunale Mitarbeitende angeboten, die mit dem Thema betraut sind. Melden Sie sich gerne bereits an:

  • „Klimafit für die Zukunft – Kongress“ am 25. September 2025 in Bad Cannstatt, Anmeldung über die Umweltakademie
  • Online-Info am 2. Oktober 2025, Anmeldung über die Umweltakademie
  • Wiederholung der Online-Info am 14. November 2025, Anmeldung über die Umweltakademie
  • Vernetzungsveranstaltung für Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager am 1. Dezember 2025 in Stuttgart, Anmeldung über die Umweltakademie.

Weitere Schulungen zur Erstellung der kommunalen Klimaanpassungskonzepte finden im Laufe des Jahres 2026 statt. Die Information dazu werden auch auf dieser Webseite veröffentlicht oder über unseren Newsletter bekanntgegeben.

Unterstützungsmaterial für Kommunen

  • Die zur Konzepterstellung erforderlichen Daten werden hier im Klimaatlas BW zur Verfügung gestellt. Das Klimaprofil enthält nun auch die Sommertage.
  • Es wurde eine Anleitung "Schritt-für-Schritt zum kommunalen Anpassungskonzept für Landkreise: Phase 1" erarbeitet, die bei der Konzepterstellung unterstützt (siehe Verlinkung unten).
  • Eine weitere Anleitung für Stadtkreise und Große Kreisstädte sowie für Landkreise für Phase 2 ist geplant.
  • Es werden derzeit Maßnahmensteckbriefe erarbeitet, die bei der Maßnahmenaufstellung unterstützen können.

Zum Herunterladen

Gesetz: Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer Regelungen sowie Gesetz zu dem Abkommen zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) (GBL. 2025 Nr.77). Link

Rechtsverordnung: Verordnung der Landesregierung zu den Mindestanforderungen an kommunale Klimaanpassungskonzepte (KAnK-VO): Link

Hinweispapier: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Erstellung der kommunalen Klimaanpassungskonzepte gibt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg in einem Hinweispapier für Stadtkreise, Große Kreisstädte und Landkreise. Link