Erklärung zur Barrierefreiheit - leichte Sprache
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit
Informationen in Leichter Sprache
Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel: für Menschen mit Behinderungen.
Alle Menschen sollen die Infos bekommen können.
Das steht im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG
Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Der Klimaatlas BW soll auch barriere-frei sein.
Damit alle Menschen die Seite benutzen können.
Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.
Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit.
1. Ist die Seite nach Gesetz?
Nein.
Unserer Seite ist noch nicht nach dem Gesetz:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1.
Das heißt: Die Seite ist nicht barriere-frei.
Es gibt noch Hindernisse auf unserer Seite.
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.
Das sind die Gründe:
- Es gibt keine Erklärung in Deutscher Gebärdensprache.
- Bei den Erklärungen in Leichter Sprache fehlen manchmal Bilder oder Symbole, die den Text besser verständlich machen.
- Manchmal ist der Kontrast zwischen Text und Bild zu niedrig.
Der Text ist dann nicht für alle Menschen gut lesbar.
Wichtig:
Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
Für Menschen, die schlecht lesen können.
Oder wenig Deutsch verstehen. - Es gibt Suche- und Hilfe-Felder.
Damit Sie Infos und Hilfen finden können.
Wir arbeiten weiter an unserer Seite.
Damit alle unsere Seite besser benutzen können.
Manche Inhalte müssen auch nicht barriere-frei sein.
Zum Beispiel: Karten.
2. Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Regeln für Internet-Seiten stehen in der BITV.
Das ist die Abkürzung für:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.
In dem Gesetz steht:
Wir müssen die Barriere-Freiheit prüfen.
Das haben wir gemacht:
Mit dem BITV-Selbst-Test.
Das heißt:
Wir haben selbst geprüft,
ob wir die Regeln einhalten.
Nach dem Test haben wir die Erklärung gemacht.
Die Erklärung ist vom 23.05.2024.
Sie wurde zuletzt am 15.12.2025 geprüft.
Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG-DVO: Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1.
3. Hilfe bei Fragen und Problemen
Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Haben Sie Fragen oder Probleme?
Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an klimawandel@lubw.bwl.de.
Oder melden sich bei:
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Grießbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon: +49 721 5600-0
4. Schlichtungs-Verfahren
Es ist der Landes-Anstalt für Umwelt wichtig,
dass diese Internet-Seite barriere-frei ist.
Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierfrei.
Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.
Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Schlichtungs-Stelle des Landes-Zentrums für Barriere-Freiheit.
Das ist die Adresse der Schlichtungs-Stelle:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungs-Verfahren kostet kein Geld.
Wichtig:
Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Vereine und Verbände können in bestimmten Fällen vor Gericht klagen.
Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Rechte an Text und Bild
Text: Atelier Leichte Sprache und Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und Umweltministerium Baden-Württemberg.
Bilder aus dem Klimaatlas BW: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.